Die Schießerei auf der Grafenberger Allee: Hat die Staatsanwaltschaft versagt?

September 2, 2008 by  

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Tatort Grafenberger Allee: Notärzte beugen sich über das Opfer – Foto: Johannes Galert, Express 

Die tödliche Schießerei auf der Grafenberger Allee heute morgen – ich war kurz nach Eintreffen der Polizei zufällig am Tatort, der in Büronähe liegt. Das jedoch wäre allein kein Grund, auf diesem Blog über eine Bluttat zu berichten. Doch der Kommentar eines befreundeten Anwalts dazu läßt mich das Thema aufgreifen.

Zunächst zur Tat: Der Serbe Drago S. (54), verheiratet, lauerte seiner Ex-Geliebten, der Praktikantin Irina H. (25) vor ihrem Büro auf und schießt auf sie. Danach begeht er mit einem Kopfschuss Selbstmord, die Frau erliegt ihren Verletzungen. Die Recherchen ergeben, dass sie sich von ihm getrennt hat. Vermutlich wegen seiner Gewalttätigkeit, wie die ersten Ermittlungen nahelegen. Nachbarn der jungen Frau im Studentenwohnheim hatten am 13. August die Polizei gerufen, da sie Lärm und Schreie aus der Wohnung von Irina H. gehört hatten. Die Frau erklärte der Polizei, sie sei geschlagen und vergewaltigt worden. Anzeige wollte sie nicht erstatten. Aber: Vergewaltigung ist ein Verbrechen, ein so genanntes Offizialdelikt.

Der befreundete Anwalt, wir wollen seinen Namen heraushalten, ist der Auffassung, die Staatsanwaltschaft hätte den Mord an der 25-Jährigen verhindern können. Seine Argumente: „Hier gab es Zeugen, die aussagen konnten. Auch die  Aussagen der Polizisten, daß die Zeugin entsprechend ausgesagt habe, hätten im Prozeß, aber eben auch schon im Ermittlungsverfahren, anstelle der Aussage der Zeugin verwertet werden können. Das ist gängig und von der obergerichtlichen Rechtsprechung zigmal abgesegnet worden.“

Die Frage also: Wieso wurde nicht unmittelbar nach den Taten vom 13.8. 2008 von der StA der Erlaß eines Haftbefehls beantragt?  War der Vermerk dafür zu „harmlos“ oder wurde bei der StA geschlafen? Auf die zurückgezogene Aussagebereitschaft des Opfers kann es ja nicht ankommen. Bei einem Verbrechen ist ist der Staat am Zug, nicht das Opfer. Drago S. wäre in Haft genommen worden, die Frau würde noch leben. Es könne jedoch auch sein, so der Anwalt, dass die Polizei die Vorlage an den Eildienst der Staatsanwaltschaft versäumt habe. Dann würde die Polizei Schuld treffen.

Hier Bericht auf rp-online

Story auf wz-newsline

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