St. Sebastianus Schützen von 1316 geben Vereinsurkunde aus dem Mittelalter in Obhut des Stadtmuseums

April 17, 2013 by  

Das älteste authentische Dokument des St.-Sebastianus-Schützenvereins jetzt in der Ausstellung des Stadtmuseums

Im Beisein von Oberbürgermeister Dirk Elbers übergab der St.-Sebastianus-Schützenverein von 1316 e.V. heute dem Stadtmuseum der Landeshauptstadt seine älteste erhaltene Vereinsurkunde aus dem frühen 15. Jahrhundert als Dauerleihgabe. Dank dieser großzügigen Überlassung ist es dem Stadtmuseum möglich, die frühe Geschichte Düsseldorfs mit einem einzigartigen Originalexponat zu beleuchten. Lothar Inden, 1. Chef der St. Sebastianus Schützen und Geschäftsführer: „Damit haben wir unser wertvollstes Dokument jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, im Stadtmuseum findet es einen absolut angemessenen Rahmen.“

Die spätmittelalterliche Urkunde bildet zeitlich den Auftakt für eine Vielzahl weiterer Schützenkleinode, die bereits als Dauerleihgaben im Stadtmuseum ausgestellt sind. In den Sammlungen des Stadtmuseums kann nun das Schützenwesen als integraler Bestandteil der Düsseldorfer Stadtgesellschaft vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart präsentiert werden.

Als Gründungsdatum der Schützen gilt das Jahr 1316. Ein entsprechendes Dokument aus dieser Zeit gibt es jedoch nicht. Das älteste authentische Zeugnis ist deshalb die Urkunde mit den erneuerten Statuten der Schützenbruderschaft vom 20. Januar1435 (Tinte auf Pergament, Pergamentstreifen, Wachssiegel), die Herzog Adolf II. von Jülich-Berg am Sebastianus-Tag 1435 in der Stiftskirche von St. Lambertus den Schützen feierlich überreicht hat.

Die Erneuerungsurkunde aus dem Jahr 1435 ist in außerordentlich gutem Zustand erhalten. In 22 Artikeln werden die Statuten der seit dem 14. Jahrhundert bestehenden Bruderschaft aufgeführt, die vom Landesherrn Herzog Adolf und der Stadt Düsseldorf durch Siegel bestätigt wurden. Nur das herzogliche Siegel blieb jedoch der Nachwelt erhalten.

Die Satzung lässt den Schluss zu, dass sich die Bruderschaft im 15. Jahrhundert vorwiegend als religiöse und soziale Gemeinschaft verstand. Zwei ältere und zwei jüngere Meister bildeten den Vorstand der Bruderschaft, in die sowohl Frauen als auch Männer aufgenommen werden konnten. Die Mitglieder hatten verschiedene kirchliche und finanzielle Pflichten. So waren sie beispielsweise aufgefordert, am Sebastianus-Tag an zwei Gottesdiensten teilzunehmen und das anschließende gemeinsame Essen zu bezahlen; die Nichteinhaltung dieses Paragraphen wurde mit Strafzahlungen in Form von Wein und Wachs geahndet. Einberufene Versammlungen mussten besucht werden. Das Verhalten der Mitglieder untereinander wurde in mehreren Artikeln geregelt: So waren Spiele um Geld und andere Güter verboten, Streitigkeiten sollten von den Meistern geschlichtet werden, Diebstahl und der Verstoß gegen die Gebote konnte mit dem Ausschluss bestraft werden. Mitglieder, die unter Kirchenbann standen, mussten sich von der Bruderschaft fernhalten.

Der soziale Charakter der Gemeinschaft lässt sich auch in den Vorschriften zur Unterstützung verarmter Mitglieder ablesen. Die finanziellen Zuwendungen an bedürftige Männer und Frauen schlossen im Todesfall auch die Kosten für Sarg und Begräbnis ein. Festgelegt war auch, dass die Mitglieder vor ihrem Tod der Bruderschaft eine Armbrust zu vermachen haben.

Ein einziger Absatz bezieht sich auf das eigentliche Schützenwesen. In diesem wird die Teilnahme am Königsmahl des Schützenkönigs geregelt. Es wird vermutet, dass in einem nicht erhaltenen Dokument weitere Bestimmungen zu Schießveranstaltungen und Festen geregelt waren.

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