Düsseldorfer Anwalt über Steuerhinterziehung

Februar 11, 2014 by  

Wer einen anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu einer Vermögensverfügung, beispielsweise zu einer Geldzahlung, veranlasst, der wird als Räuber bestraft. Handeln mehrere Täter gemeinsam und überwinden sie Widerstand mit bereitgehaltenen Vorkehrungen, begehen sie einen schweren Raub.

Auch Steuern werden bekanntermaßen unter der Androhung erhoben, dass der Steuerpflichtige im Falle der Nichtzahlung einer Gefängnisstrafe entgegenzusehen hat. In der Literatur wird deswegen bisweilen die Auffassung vertreten, Steuereintreibung erfülle, je nach dem Einzelfall,  den äußeren Tatbestand entweder des Raubes oder aber der räuberischen Erpressung.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer in der  WiWo zu einem aktuell heiß diskutierten Thema: Steuerhinterziehung.

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