Gehwegparken – Ungleichbehandlung von Autofahrern

November 28, 2013

Nicht wirklich verkehrsbehindernd geparkt – dennoch ein Knöllchen

Es ist zu akzeptieren, wenn eine Stadt Halte- und Parkverbotsschilder aufstellt. Wer dennoch dort parkt, weiß um das Risiko.

Was aber, wenn man auf einem Gehweg parkt? Hier ist die Regel, dass es zwar eine verbindliche aber keine einheitlich praktizierte Regel in der Ahndung gibt. Ob man ein Knöllchen verpasst bekommt oder nicht, hängt scheinbar von der Einschätzung des Ordnungsamt-Mitarbeiters ab.

Beispiel 1: Ich parke auf einem breiten Gehweg im Zooviertel, bekomme ein Knöllchen und lege Einspruch ein. Begründung: Der Gehweg ist außergewöhnlich breit, ich behinderte niemanden, es ist gewissermaßen Gewohnheitsrecht dort zu parken, der Platz an dem mein Auto stand ist faktisch ein Parkplatz. Steht mein Auto nicht dort, parkt dort jemand anders. Immer. Dem Einspruch wurde stattgegeben.

Beispiel 2: Ich parke auf einem fast ebenso breiten Gehweg in Pempelfort und erhebe Einspruch gegen das Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ich begründe ähnlich wie oben. Einspruch abgelehnt. Obendrauf noch eine Strafe  – „Gebühren“ von 25 Euro, dazu 3,50 Euro Auslagen der Verwaltung. Gesamtsumme: 48,50 Euro. Wer als Bürger für sein vermeintliches Recht eintritt, wird also von der Stadt bestraft.

google findet zu meinem Delikt einen Haufen Einträge, ich bin nicht der einzige, der sich ärgert. Das beruhigt aber nur bedingt. Denn es gibt definitiv eine Ungleichbehandlung des gleichen Tatbestandes, wie selbst erfahren und wahrgenommen, etwa auf vielen Straßen Oberkassels, wo die Parkplatznot so groß ist, dass offenbar die Ordnungsamt-Mitarbeiter viel Verständnis aufbringen.