Einstweilige Verfügung: Kö-Architekt Walter Brune muss Textstellen in seinem Buch streichen
November 23, 2006 by osi
Walter Brune
Wie der Entwickler und Betreiber von Shopping Centers ECE gestern mitteilte, hat das Unternehmen letzte Woche Freitag vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Düsseldorfer Droste-Verlag untersagt, das von Kö-Architekt Walter Brune initiierte Buch „Angriff auf die City“ in dieser Form weiter zu verbreiten. Hier eine Meldung aus der gestrigen „ImmobilienZeitung aktuell“ dazu:
„Das juristische Vorgehen der ECE beruhe nicht nur auf „zahlreichen falschen und verleumderischen Behauptungen“, sondern darauf, dass mehrere ECE-Wettbewerber als Autoren an dem von Walter Brune herausgegebenen Buch mitwirkten. Allerdings ist die ECE nach Angaben des Mitautors Holger Pump-Uhlmann bei ihrem ersten Versuch, die Verbreitung des Buches verbieten zu lassen, gescheitert. Sie habe versucht, dem Düsseldorfer Droste-Verlag, in dem das Buch erschienen ist, eine wirtschaftliche Verbindung zu den Düsseldorfer Schadow Arkaden und damit zu einem Wettbewerber nachzuweisen. Dem sei das Gericht nicht gefolgt. In einem zweiten Anlauf habe die ECE dann rund 60 Einzelbehauptungen und Abbildungen in dem Buch beanstandet, von denen das Gericht am Ende sieben anerkannte. Im Verlag sei noch nicht entschieden, ob man Einspruch einlege oder die entsprechenden Textstellen schwärze und das Buch weiter vertreibe. Walter Brune, der bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, hat schon rund 1.000 Exemplare kostenlos an Städte, Instiutionen und Verbände versandt. Der Verlag habe rund die Hälfte der gedruckten Auflage von 10.000 Stück verkauft“. Pikant: Brune hatte die Kö-Galerie an ECE/Merrill Lynch verkauft. Die ECE reagierte sauer. Hier die Original-Presseinformation der ECE.
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