Hartz-Urteile

Januar 26, 2007 by  

Ein Hartz-IV-Empfänger aß 30 Mal in guten Düsseldorfer Restaurants, allerdings ohne zu zahlen. Er richtete damit einen Schaden in Höhe von 1.700 Euro an. Heute verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Der Hartz IV-Erfinder Peter Hartz schädigte sein Unternehmen und damit die Aktionäre von VW um Millionen, schmierte den Betriebsratsvorsitzenden Volkerts mit Zahlungen in Höhe von zwei Mio. Euro, blätterte für dessen Geliebte noch mal 400.000 Euro hin und suhlte sich fröhlich mit Kumpanen im Schampus- und Prostituiertensumpf. Das Urteil gegen Hartz: Zwei Jahre Haft – aber auf Bewährung. Dazu eine Geldstrafe von knapp über 500.000 Euro, die dem vermögenden Hartz (angegebenes aktuelles Monatseinkommen: 25.000 Euro, angelegtes Geld nach eigenen Angaben: 2,7 Mio. Euro) nicht weh tun wird. Dass die Management-Versicherung, die VW den angerichteten Schaden zurück erstattete, jetzt angebliche 2,6 Mio. Euro von ihm zurückfordert, steht auf einem anderen Blatt.

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Kommentare

2 Responses to “Hartz-Urteile”

  1. HartzVI.de on Januar 27th, 2007 09:48

    Es ist die Elite in Justiz und Politik , die der Deutschen Leitkultur Schaden anrichten. Es ist so seit der Nacht der Langen Messern. Die Deutsche Elite ist unanständiger als das Deutsche Volk.

  2. fred on Januar 28th, 2007 14:28

    Die Würde des Menschen ist
    Einkommensabhängig und Fotografierbar!