Zentrum für Türkeistudien belegt Notwendigkeit einer Änderung der Einwanderungsgesetze

Mai 21, 2008 by  

Das Essener Zentrum für Türkeistudien (ZfT) hat nach eigenem Bekunden Berechnungen angestellt, wonach das Armutsrisiko bei Migranten besonders extrem sei. Danach lebten 42,5 Prozent der türkischstämmigen Haushalte in Nordrhein-Westfalen unter der Armutsrisikogrenze. Diese Zahlen veröffentlichte das ZfT gestern in Essen.

Besonders hoch seien die Quoten bei Familien mit mehr als drei Kindern. Als Ursachen für Armut nenne der Bericht unter anderem dauerhafte Arbeitslosigkeit, geringe Schul- und Bildungsabschlüsse sowie eine große Zahl Kinder in der Familie, berichtete das Zentrum. 

ZfT-Direktor Faruk Sen bezeichnete das Armutsrisiko der Migranten als integrationspolitische Herausforderung, «denn die wirtschaftliche Teilhabe von Zuwanderern ist der Schlüssel zur gesamten Integration».

Sen hat Recht: Für die Türken, die hier dauerhaft leben, stellt sich die integrationspolitische Herausforderung. Doch er belegt mit dieser Untersuchung in erster Linie, dass wir vor einer einwanderungspolitischen Herausforderung stehen, denn diese Negativ-Entwicklung muss dringend gestoppt werden.

Während Länder wie USA, Neuseeland, Australien, Südafrika und viele mehr mit dem Ziel, ihre Gesellschaften zu schützen und zu stärken, die Latte für Einwanderer hoch legen, ist hierzulande immer noch Optimierungsbedarf. Aus der Türkei kommen immer noch nahezu ausschließlich Menschen mit ganz geringer Bildung und schlechter Ausbildung zu uns, die in der boomenden türkischen Wirtschaft (> 7 % plus) keine Chance haben. Dennoch geben sie sich der trügerischen Hoffnung hin, sogar ohne Spracherwerb in Deutschland ein angenehmes Leben zu führen.

Die Türken sind schlauer als wir. Lesen Sie mal, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie als Deutscher in der Türkei leben wollen. Sie erhalten etwa ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre, wenn Sie Ihren Unterhalt nachweisen. Besitzen Sie eine Immobilie in der Türkei, kann ein Aufenthaltsrecht von fünf Jahren gewährt werden. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt usw.

Kommentare