CDU-Landtagsfraktion reicht Klage gegen den Haushalt der rot-grünen Landesregierung ein

Juli 13, 2011 by  

Die CDU-Landtagsfraktion hat  Klage gegen das Haushaltsgesetz 2011 der Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. Damit wendet sich die CDU-Landtagsfraktion zum Jahrestag der Minderheitsregierung nach der erfolgreichen Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010 erneut gegen die rot-grüne Schuldenpolitik von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das Gesetz am 18. Mai 2011 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Linken beschlossen.

„Das Haushaltsgesetz 2011 des Landes Nordrhein-Westfalen ist nichtig, da es gegen unsere Landesverfassung verstößt“, heißt es in einer Erklärung der vier Düsseldorfer CDU-Landtagsabgeordneten Olaf Lehne, Dr. Jens Petersen, Peter Preuß und Stefan Wiedon, „wir befinden uns in einem immensen wirtschaftlichen Aufschwung, so dass eine Nettoneuverschuldung von 4,8 Milliarden Euro nicht zu rechtfertigen ist“.

Die Minderheitsregierung müsse nur aus dem Fenster schauen und auf die schuldenfreie Landeshauptstadt blicken: Düsseldorf zeige nun schon seit mehreren Jahren, welcher Segen ein ausgeglichener Haushalt und Schuldenfreiheit sei. Daran solle sich Rot-Grün  ein Beispiel nehmen. Gute Sozial-, Schul- und Energiepolitik sei „auch ohne Schuldenorgie möglich“.

Kommentare