Achtung, Autofahrer: Was sich für Sie ändert!

April 4, 2013 by  

Von Robert Seegers *

Es hat eine Reihe von Änderungen im Verkehrsrecht gegeben, die für alle Autofahrer von Interesse sind. Ich habe Ihnen hier einmal die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Reform des Punkte- und Bußgeldkataloges 2013

Die Neubewertung von Verkehrsverstößen und damit die Reform des Punktesystems schreitet voran. Das Bundeskabinett hat zugestimmt.

Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Führerscheinentzug:

Der Führerschein ist bereits mit 8 Punkten weg und nicht – wie bisher – mit 18 Punkten.

Punktevergabe:

1.)    Es gibt nur noch Punkte für Vergehen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Es gibt also keine Punkte mehr für das Fahren ohne Kennzeichen oder ohne grüne Plakette in der Unfallzone. Aber Vorsicht: Hier wurden die Bußgelder drastisch erhöht.

2.)    Einen Punkt gibt es bei Vergehen, die früher mit einem oder zwei Punkten geahndet wurden. Beispiele wären das Telefonieren mit dem Handy oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 – 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

3.)    Zwei Punkte gibt es beispielweise, wenn das Tempolimit um 31 km/h oder mehr überschritten wird.

4.)    Drei Punkte werden für besonders schwere Vergehen verhängt. Als Beispiel sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch oder die Nötigung durch zu dichtes Auffahren und Lichthupe zu nennen.

Punktetilgung:

Bislang wurden die Punkte insgesamt gelöscht, wenn über zwei Jahre kein neuer Verkehrsverstoß vorlag. Die Frist begann bei jedem neuen Verkehrsverstoß von neuem zu laufen. Nach der Reform werden die Punkte für die  Verstöße unabhängig voneinander gelöscht und der Verjährungszeitraum hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Punkte für leichte Verstöße verjähren nach zwei Jahren, Punkte für schwere Verstöße (z.B. Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs) verjähren erst nach bis zu elf Jahren.

Umrechnung der Punkte aus Verstößen vor der Reform:

Die bisherigen Punkte werden in das neue System umgerechnet. Punkte für die es aber nach der Reform keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Aus diesen Gründen ist es wichtiger als je zuvor, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

* Robert Seegers und Kollegen (SG Rechtsanwälte) sind  spezialisiert auf Verkehrsrecht: www.kfzundrecht.de

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