Düsseldorf schützt Smiley

November 5, 2014 by  

 

 

 

 

 

 

 

 

Erst „:Düsseldorf“ und jetzt „:D“. Die Landeshauptstadt hat sich das Emoticon für das Lachen als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen – unter anderem für Telekommunikation. Darf Düsseldorf jetzt den Internet-Nutzern das digitale Lachen verbieten? Valeska Töbelmann kann nicht für alle Nutzer Entwarnung geben. Bericht hier, in der Legal Tribune.

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