Neue Dienstwagen-Besteuerung macht E-Autos für Firmen attraktiv

Mai 6, 2019

Mit der neuen Regelung kann es sich für Unternehmen lohnen, elektrisch zu fahren

Seit 2019 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Dienstwagen, darauf weist der Düsseldorfer BMW-Händler Thomas Timmermanns hin.

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride wird die Dienstwagen-Besteuerung im Zeitraum zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021 gefördert. Dabei wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung halbiert. Dies gilt für die pauschale 1 % Regelung zwischen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte.

Nur Plug-in-Hybride, die höchstens 50g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren haben, profitieren von der niedrigeren Besteuerung. Der von BMW angebotene BMW i3 zum Beispiel ist ohne Einschränkungen förderfähig, ebenso ausstattungsabhängig die BMW Plug-in-Hybride 225xe Active Tourer, 530e Limousine und 745e Limousine. In den Startlöchern stehen auch die neuen Modelle BMW 330e Limousine, X3 30e und X5 45e, die im Laufe des Jahres 2019 vorgestellt werden.

Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro vom Land NRW als Zuschuss für reine Elektrofahrzeuge. Dies gilt auch bei Leasing (60 Monate) und Langzeitmiete. Für Nutzfahrzeuge (2,3 – 7,5 Tonnen) gibt es sogar 8.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen dazu.

Darüber hinaus fördert das Land NRW die Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 50% der Ausgaben. Es werden sowohl öffentlich zugängliche als auch Ladesäulen für Flotten- und Mitarbeiterfahrzeuge gefördert.

Detaillierte Informationen unter www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen

BMW Timmermanns schenkt allen BMW i3 Käufern im Bestellzeitraum vom 01.04.-30.06.2019 ein Schnellladekabel im Wert von über 300 Euro.