OB Dirk Elbers leitet Disziplinarverfahren gegen Kämmerer Manfred Abrahams ein!

September 24, 2010

Das war gewiss keine leichte Entscheidung für Oberbürgermeister Dirk Elbers, der sich wie auch CDU-Fraktionschef  Friedrich G. Conzen bei aufkommender Kritik an Manfred Abrahams (Foto) vor seinen neuen  Kämmerer gestellt hatte. Jetzt kündigte Elbers an, ein Disziplinarverfahren gegen Abrahams einzuleiten.

Elbers reagiert damit pflichtgemäß auf ein Rechtsgutachten, das die Stadt Krefeld in Auftrag gegeben hatte. Der Oberbürgermeister:

„Die Klärung der Sachverhalte im Zusammenhang mit einem möglichen Fehlverhalten von Manfred Abrahams in seiner Zeit als Krefelder Kämmerer muss nun so schnell wie möglich erfolgen. Dies ist im Interesse aller Beteiligten – der Städte Düsseldorf und Krefeld, vor allem auch im Interesse Abrahams‘ selbst.“

Obwohl sich der Verdacht auf einen Sachverhalt aus der Dienstzeit des Kämmerers in Krefeld bezieht, kann nur OB Elbers als derzeitiger Vorgesetzter dieses Verfahren einleiten. Elbers:

„Ich werde für eine ordnungsgemäße und zügige Durchführung der Ermittlungen sorgen und nach deren Beendigung zu einer Entscheidung kommen. Als Personalangelegenheit ist das Verfahren selbstverständlich vertraulich“.

Eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kölner Anwaltskanzlei hatte Vorgänge in Krefeld untersucht, für die Abrahams nach Ansicht der Anwälte Verantwortung trägt. Die Rede ist von „Schlamperei“, im Mittelpunkt steht eine Fehlbuchung über 800.000 Euro an eine quasi insolvente Firma.

SPD-Fraktion will Vorwürfe gegen Kämmerer prüfen

Juni 23, 2010

Die Nachrichten aus Krefeld über Vorwürfe gegen den neuen Düsseldorfer Kämmerer, Manfred Abrahams (Foto: mit OB Dirk Elbers), werden nach Ansicht der Düsseldorfer SPD-Fraktion „immer bedenklicher“. Inzwischen würden wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten, zu denen es in seiner Amtszeit als Kämmerer der Stadt Krefeld gekommen sein soll, sogar disziplinarische Maßnahmen gefordert.

Die SPD spricht von Organisationsverschulden, da in einem ihm unterstehenden Fachbereich Vorgänge nicht richtig abgearbeitet worden seien.  Inzwischen sei eine „weitere erhebliche Fehlbuchung aufgedeckt worden“, die zu einer falschen Steuererstattung geführt habe. [Read more]