Karneval und Autofahren: An Restalkohol denken!

Januar 25, 2013

Von Robert Seegers*

Karneval bedeutet für viele Jecken: Lachen, singen, tanzen, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen. In der Regel wird dann auch am gleichen Tag das Auto oder Fahrrad in der Garage gelassen.

Doch auch am nächsten Tag müssen die Narren aufgrund des Restalkohols im Blut noch vorsichtig sein, denn schon bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit. Fällt der Fahrzeugführer durch sein Fahrverhalten auf, drohen schon bei diesem Wert Geldbußen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug. Ab 0,5 Promille werden in jedem Fall 500 bis   1500 Euro fällig, zudem gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, muss genau wie Fahrer, die mit Drogen am Steuer ertappt wurden zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU).
Um nach einer durchfeierten Karnevalsnacht wieder fahrtauglich zu werden, hilft nur viel Ruhe. Mit starkem Kaffee lässt sich der Alkoholabbau nicht beschleunigen, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Pro Stunde sinkt der Alkoholpegel im Blut nur um etwa 0,15 Promille – daran ändern auch vermeintliche Wundermittelchen nichts.

* Robert Seegers und Kollegen (SG Rechtsanwälte) sind  spezialisiert auf Verkehrsrecht: www.kfzundrecht.de