Herzlichen Glückwunsch, René Heinersdorff!

April 6, 2006 by  

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Auftrittsverbot am Karfreitag: R. Heinersdorff (r.), Ensemble 

Er ist kein Mann der leisen Töne. René Heinersdorff macht Theater – mit einem Brief an das Ordnungsamt, das ihm im letzten Jahr 1000 Euro Strafe aufbrummte, weil er Karfreitag sein „Theater an der Kö“  nicht dichtmachte. Und weil die Strafe in diesem jahr wieder drohte, gab der Theaterchef jetzt nach aber keineswegs klein bei. In einem Schreiben an Ordnungsamtschef Werner Leonhardt machte er sich Luft: „Trotz Zusagen von Seiten der Politik hat es die in einem Jahr wieder nicht geschafft, das Feiertagsgesetz zu modifizieren. Ihre Behörde wird so wieder zum Handlanger angeblich gesetzestreuer Profilneurotiker“. Und setzte nach: „Ich weiß, Sie alle tun nur, was das Gesetz sagt. Das aber, so wissen wir aus der jüngeren deutschen Geschichte, ist kein hinreichendes Argument“. Dieser Satz, vermutlich in Rage in die Tastatur gehämmert, ist unpassend, weil weit überzogen. Aber dennoch: Glückwunsch an René Heinersdorff, weil er groben Unfug groben Unfug nennt. Weil er nicht achselzuckend und obrigkeitshörig Dinge einfach hinnimmt. Wie wir wissen, gibt es Tausende dummer Gesetze und Verordnungen. Demnach ist es ausgesprochene Bürgerpflicht, den Mund aufzumachen, wenn einen etwas stört. Richtig: Wir sind das Volk. Ich bin absolut dafür, den Karfreitag still zu feiern. Ich könnte aber auch den Gänsehaut-Killer-Thriller „Basic Instinct II“ im Kino anschauen, auf RTL II, um 20.15 Uhr, den Thriller „Bombenattentat auf das World Trade Center“ sehen, eines der Düsseldorfer Pornokinos oder einen Swingerclub besuchen (wie checks bei google ergaben – auf links wird begreiflicherweise verzichtet). Aber das ist ja alles nicht lustig und muss deshalb nicht verboten werden. Was Karfreitag als verboten gilt: § 6 FeiertG.

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