Schweizer Bundesgericht: Nein zum Nachzug

April 8, 2008 by  

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Manchmal sind die Schweizer ja sehr straight: Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Ein Türke, der eine in der Schweiz lebende Türkin im Juni 2006 geheiratet hat, erhält keine Nachzugsgenehmigung. Das Gericht machte sich die Mühe, den Hintergrund auszuleuchten. Danach hat der Mann noch kurz vor oder während seiner neuen Ehe in der Türkei ein Kind gezeugt. Außerdem hatte der Türke von 2000 bis 2004 bereits in der Schweiz gelebt. Seit 2002 war er arbeitslos gewesen, nach der Scheidung von seiner Schweizer Ehefrau mußte er das Land verlassen. Das Gericht entschied sinngemäß: Der Mann wäre hier ein Versorgungsfall und will lediglich eine Legitimation, sich in der Schweiz niederzulassen.

Quelle: St. Galler Tagblatt

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