Der steinige Weg zu einer „Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner“ – Service top, Service flop

August 27, 2009 by  

Aus aktuellem Anlass müssen wir dieses Thema noch mal nach oben holen. Zunächst der Service der begeistert:

Top-Service im Bürgerbüro des Dienstleistungszentrums am Hauptbahnhof. Mittwochmorgen, 9 Uhr: 10 Minuten Warten, innerhalb von knapp fünf Minuten völlig unbürokratische Ummeldung (wie schön in dem Fall, dass man ein „gläserner Mensch“ ist und die Dame auf Platz 1 alle Daten sofort auf dem Schirm hat). Beim Umzug innerhalb Düsseldorfs ohne Termin in 15 Minuten alles erledigt, das ist mal ein toller Service des Bürgerbüros, das auf Wunsch auch Terminverabredungen trifft, dann geht’s wohl in fünf Minuten.

Service der entgeistert: Es wäre schön, wenn die „Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner“ ähnlich unkompliziert zu erlangen wäre. Hier herrscht jedoch noch  St. Bürokratius:

Online wird das Ausfüllen eines Fragebogens ermöglicht, den man jedoch entweder physisch zum Bürgerbüro oder zum Amt zum Verkehrsmanagement, alternativ zu jeder anderen städtischen Dienststelle inklusive städtischen Friedhöfen (!) tragen muss. Wie man in dem Fall zu bezahlen hat: (1 Jahr 25 €, 2 Jahre 46 €, 3 Jahre 61 €), erfährt man nicht. Mitzubringen bzw. per Post zuzusenden sind Kopien des Personalausweises, der Autozulassung und des Führerscheins! Man kann die Unterlagen allerdings auch faxen. In dem Fall läßt das bizarre  Online-Formular den Bürger jedoch gleichfalls allein, was die Bezahlungsart betrifft.

Tipp an das Amt für Verkehrsmanagement: Mal im Bürgerbüro vorbeischauen und lernen: Der Bürger wohnt in Düsseldorf, er hat sich brav umgemeldet, sein neuer Wohnort ist bekannt, auch das Auto ist in Düsseldorf zugelassen – diese Fakten sollte man doch zusammenführen können bzw. falls das Auto anderweitig registriert ist um entsprechende Info bitten – online. Auf gleichem Wege könnte man auch bezahlen – per EC- oder Kreditkarte. Da hat die verantwortliche Dezernentin Andrea Blome doch eine tolle Gelegenheit, innovativ zu sein und auch die Abteilung Verkehrsregelung in dieser Beziehung auf Bürgerfreundlichkeit zu trimmen.

Nachtrag: Mitarbeiterin war in Sachen Parkgenehmigung persönlich im Bürgerinformationszentrum. Dabei Kopie des Personalausweises des Antragstellers, Kopie des Führerscheins und Kopie des Kfz-Scheins.  Ergebnis: Sie wurde nach Hause geschickt: „Wenn Sie persönlich kommen, müssen Sie Originale mitbringen und eine Vollmacht dabei haben.“ Da ist man einfach nur fassungslos.

Heute erneuter Anlauf: Papiere im Original und eine Vollmacht des Antragstellers dazu. Auskunft heute: „Aufgrund Ihres Faxes ist das schon beantragt, der Parkschein kommt per Post, allerdings per First Mail, das dauert länger.“

Warum hat man das beim ersten Besuch nicht erfahren? Positiv fiel BIZ-Mitarbeiterin Wernbacher auf, die sich sehr bemühte und herumtelefonierte. Danke, Frau Wernbacher, wären doch alle so wie Sie!

PS: Das Thema ist im OB-Büro angekommen.

Kommentare

2 Responses to “Der steinige Weg zu einer „Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner“ – Service top, Service flop”

  1. Theo Adam on August 27th, 2009 16:56

    Beim Thema Bewohner-Parkausweis könnte sich Düsseldorf an Aachen ein Beispiel nehmen. Dort kann man den Ausweis schon seit Jahren bequem über das Internet beantragen. Innerhalb weniger Tage wird dieser dann nach Hause geschickt. Sehr bürgerfreundlich!

  2. Rüdiger on Juli 7th, 2010 12:03

    In Berlin gibt es auch einige Unterschiede zwischen den Bürgerämtern der Bezirke, was den Service angeht. So gibt es viele Behörden, bei denen man ohne lange Wartezeit an einen freundlichen Mitarbeiter gelangt und sein Anliegen, so auch die Parkgenehmigung, loswerden kann. Darüber hinaus lohnt es sich – wie bei den meisten Ämtern – vor dem Besuch anzurufen und sich über Formulare, erforderliche Unterlagen (Kopie des Perso’s usw.) zu informieren. Die Rufnummern der Berliner Bürgerämter sind zum Beispiel auch auf http://www.ortsdienst.de/Berlin/Buergeramt/ aufgelistet. Dort findet man sogar eine FAQ-Rubrik, wo grundsätzliche Fragen zu den verschiedensten Amtsangelegenheiten geklärt werden.