„Bettensteuer“: Bürger Union Ratingen sieht sich bestätigt

Juli 19, 2012 by  

Das Bundesverwaltungsgericht hat per 11. Juli 2012 die kommunale Übernachtungssteuer für „Beherbergungsdienstleistungen“ für teilweise verfassungswidrig erklärt. Kommunen müssen danach private von geschäftlichen Übernachtungen unterscheiden. Für Hotelübernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürften die Kommunen keine Steuern verlangen.

Die Fraktion der Bürger-Union in Ratingen fühlt sich mit dieser Entscheidung in ihrer Haltung, die von der SPD „im Rahmen der letzten Haushaltberatung für die Stadt Ratingen vehement gefoderten ‚Bettensteuer‘ abzulehnen“, bestätigt.

Fraktionsvorsitzender Alexander von der Groeben und Stellvertreterin Angela Diehl: „Wir begrüßen die Entscheidung, die zeigt, dass wir bei unserer Ablehnung nicht nur aus Gründen des Imageschadens für die Stadt Ratingen, sondern auch in der rechtlichen Beurteilung richtig lagen.“

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