Der heiße Feuerwehr-Streit: OB Elbers wehrt sich

Februar 4, 2013 by  

Ein Düsseldorfer Feuerwehrmann, Hauptbrandmeister Michael P. (44)  hatte auf seiner Facebook-Seite  laut Bild Düsseldorf aus einem Brief zitiert: „Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt…wird Herr Elbers erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht“.

Neun Kollegen hat dazu ein „Like “ angeklickt. Dise Beamten hatte Oberbürgermeister Dirk Elbers deshalb umgehend vom Dienst suspendiert.  Heute thematisierten die Düsseldorfer Medien das heiße Facebook-Feuerwehr-Thema. Bild titelte „“Politiker kämpfen für Düsseldorfer Feuerwehrmänner“. Die Rheinische Post heizte die Debatte mit ihrer Schlagzeile „Feuerwehr-Affäre: OB Elbers in der Kritik“ an. Auch auf der Facebook-Seite der Düsseldorfer Feuerwehr wird das Thema diskutiert.

Jetzt wehrt sich der Oberbürgermeister. In einer Pressemitteilung lässt er mitteilen:

Entgegen falscher Darstellungen gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem disziplinarrechtlichen Vorgehen gegen eine Gruppe von Feuerwehrleuten und der getroffenen Überstundenregelung. Vor dem Hintergrund, dass diese Regelung im Einvernehmen mit dem Personalrat getroffen wurde, wäre sachliche Kritik zwar wenig nachvollziehbar gewesen, aber als freie Meinungsäußerung niemals ein Anlass für Disziplinarmaßnahmen.

Der Grund waren auch nicht persönliche Angriffe auf den Oberbürgermeister.

Die Aktivitäten der betroffenen Feuerwehrleute auf Facebook haben den Eindruck erweckt, dass sie gravierende Schadensereignisse im Rathaus für wünschenswert hielten. Bei Mitarbeitern, denen der Schutz vor solchen Schadensereignissen anvertraut ist, kann die Verwaltung nicht mehr vorbehaltlos von einem ungestörten Vertrauensverhältnis ausgehen. Ein solches Vertrauensverhältnis zu jedem einzelnen Feuerwehrmitarbeiter ist indes unerlässlich. Auch zum Schutz der mehr als 800 Düsseldorfer Feuerwehrleute, die jeden Tag loyal, zuverlässig und mit hohem Risiko im Einsatz sind, musste die Verwaltung handeln.
„Bei eindeutigen Hinweisen auf ein Dienstvergehen ist die Verwaltung verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Betroffenen offensichtlich ihr Fehlverhalten erkannt haben. Im Rahmen der jetzt im Verfahren vorgesehenen Anhörungen, haben die Betroffenen die Gelegenheit, uns ihre Sicht der Dinge zu vermitteln. Alle weiteren Verfahrensschritte werden vom Ergebnis dieser Anhörungen und der weiteren Aufarbeitung des Sachverhaltes abhängen“, sagt der für Personal zuständige Beigeordnete Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke.

Kommentare