So verhalten Sie sich bei einer Polizeikontrolle

Mai 21, 2013 by  

Von Robert Seegers*

Jeder ist schon einmal von der Polizei angehalten worden. Ein schönes Gefühl ist das sicherlich nicht. Ein flaues Gefühl im Magen kommt auf, man ist unsicher. Grund einer Kontrolle kann der Verdacht einer  konkreten Ordnungswidrigkeit oder  einer Straftat sein. Die Polizei ist aber auch berechtigt allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen, um z. B. zu prüfen, ob ein Verbandskaste im Auto ist. Wichtig ist, dass man immer freundlich und ruhig bleibt und den Anweisungen der Polizei folgt.  Denken Sie an das alte Sprichwort: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.“  Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle.

Muss sich ein Polizist mir gegenüber ausweisen? Wenn er eine Uniform trägt nicht. Polizeibeamte in Zivil müssen allerdings ihren Dienstausweis vorzeigen.

Was darf die Polizei alles kontrollieren? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt hierzu aus, dass die Polizei zunächst die Fahrtüchtigkeit des Fahrers sowie die nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere überprüfen darf. Ferner dürfen auch der Zustand, die Ausrüstung und die Beladung des Fahrzeugs kontrolliert werden. Das Wageninnere sowie Handschuhfach dürfen aber grundsätzlich nur bei Verdacht des Vorliegens einer Straftat – z. B. Waffen- oder Drogenbesitz – durchsucht werden.

Darf die Polizei mein Handy überprüfen? Um zu überprüfen, ob Telefonate getätigt wurden nicht. Wenn der Verdacht der Nutzung einer verbotenen Radarwarner-App vorliegt, ja. Die Polizei ist sogar berechtigt die App an Ort und Stelle zu löschen.

Muss ich der Polizei alle Fragen beantworten? Nein. Sie sind nur verpflichtet Ihre Personalien nebst Geburtsort und –tag,  Familienstand,  Beruf, Adresse und Staatsangehörigkeit anzugeben.

Sollte ich der Polizei gegenüber Angaben zu einer mir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat machen? Nein. Jeder sollte sich im Zweifelsfall  auf sein Recht berufen, keine Angaben zur Sache zu machen. Sollte der Vorwurf unberechtigt sein, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt  konsultieren.

Darf ich die Polizei belügen? Ja, wenn Sie dadurch Ihre eigene oder die Strafbarkeit von Angehörigen verhindern wollen. Aber Achtung: Wenn Sie quasi für Dritte lügen riskieren Sie eine Bestrafung wegen Strafvereitelung. Wer durch die Lüge eine Straftat auf sich nehmen will, kann sich wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar machen. Verdächtigt man dadurch einen anderen, kommt der Straftatbestand der falschen Verdächtigung in Betracht.

Muss ich einer Alkoholkontrolle immer zustimmen? Nein. Sie brauchen der Aufforderung zu pusten nicht nachzukommen. Die Polizei darf Sie dann aber vorübergehend festnehmen  und eine zwangsweise Blutentnahme durchführen lassen. Im Ergebnis sollte man also pusten.

Rechtsanwalt Robert Seegers von den Advo Automobil Rechtsanwälten –  www.advoautomobil.de – ist auf Verkehrsrecht spezialisiert.

 

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