Gestern Abend in der Mitsubishi Electric Halle: Dieb klaute Portemonnaies – Polizei greift zu, muss ihn aber gehen lassen

Januar 24, 2020 by  

Während des Auftritts einer Rockband in der Mitsubishi Electric Halle konnten Konzertbesucher einen Taschendieb beobachten. Dank der detaillierten Täterbeschreibung nahmen zivile Polizeibeamte den Tatverdächtigen noch in der Halle fest.

Im Verlauf des Auftritts einer Punkrockband am Donnerstagabend meldeten mehrere Konzertbesucher das Fehlen ihrer Geldbörsen. Während der Veranstaltung konnten Zeugen beobachten, wie ein Mann eine offensichtlich fremde Geldbörse in den Händen hielt. Als sie den Mann ansprachen, ließ er das Portmonee fallen und verschwand in der Menschenmenge. Die Zeugen konnten den Mann detailliert beschreiben, sodass zivile Polizisten den Mann beim Verlassen der Veranstaltung eindeutig wiedererkannten und kontrollierten. Der Mann hatte in seinen Hosentaschen und in seinem Portmonee eine Vielzahl an losen Geldscheinen in überwiegend kleiner Stückelung. In der Konzerthalle fand der Sicherheitsdienst mehrere Geldbörsen, aus denen das Bargeld entwendet wurde.

Der 46-jährige rumänische Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und anschließend wegen fehlender Haftgründe entlassen.

Die Entlassung wundert ein wenig. Vermutlich hat der Rumäne eine feste Adresse, vielleicht wohnt er sogar dort, aber besteht bei einem Ausländer nicht trotzdem Fluchtgefahr? Dies sähe nämlich § 112 Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung als Haftgrund an. Es muss doch frustrierend für die Polizeibeamten sein, einen so schnellen Fahndungserfolg zu erzielen und den Mann wieder laufen lassen zu müssen. Vielleicht klaut er heute ja schon wieder. Dies sagt die Rechtslage allerdings bei „leichteren Taten„, zu denen diese wohl zählt. 

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