Triumph des Täterschutzes – Kölner Koma-Schläger verläßt Gericht als freier Mann

Mai 29, 2008 by  

Praktizierte Taeterschutz - Jugendrichter Hans-Werner Riehe-Foto Express.jpg

Praktizierte Täterschutz: Jugendrichter Hans-Werner Riehe (55)

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Lehnte sogar eine Entschuldigung ab („Gegen meine Ehre“): Komaschläger Erdinc H. (18) – Fotos: Express

Erst vorgestern floh ein Verbrecher aus dem Düsseldorfer Landgericht, weil man darauf verzichtete, ihn in Handschellen vorzuführen.

Erdinc H. (18), der an Weiberfastnacht in Köln einen 44-jährigen Arbeiter ins Koma geprügelt und fast getötet hat, mußte nicht fliehen: Der Kölner Jugendrichter Hans-Werner Riehe (55) schickte ihn nach Hause. Einzige Auflage: Er muss an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen! Ein Triumph des Täterschutzes.

Das unfassbare Urteil nahm einigen Beteiligten den Atem. „Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“

Kopfschütteln bei der Staatsanwaltschaft, Verwunderung sogar beim Anwalt des Angeklagten. Der hatte auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Dass Erdinc H. nur zu einem Anti-Aggressionstraining „verurteilt“ werden würde, hatte selbst er nicht für möglich gehalten. Denn der 18-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt: Vor der Tat war er bereits wegen eines Raubdeliktes verurteilt worden.

Das Opfer, Waldemar W. (44) ist lebenslang gezeichnet. Er hatte bei den harten Schlägen des durchtrainierten 18-Jährigen u.a. einen Schläfenbruch erlitten. Der Arbeiter ist seitdem schwerbehindert.

Der Kölner Express fragte seine Leser, wie sie das Urteil empfinden: Über 97 % von mehr als 6.000 Lesern, die abstimmten, sagen, das Urteil sei zu lasch. Die Justiz, die „Dritte Gewalt“ im Staat ist unabhängig, und das ist gut so, doch ein Urteil im Namen des Volkes war dies nicht. Der Richter, bei dem man sich fragen dürfen muss, ob er die nötige Sozialkompetenz für seinen Beruf mitbringt, urteilte auf der Grundlage des Jugendstrafrechts. „Schädliche Neigungen“ bei dem Angeklagten hat er offensichtlich ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie will in Berufung gehen, man darf hoffen.

Bericht auf bild.de: Richter schickt Koma-Schläger nach Hause

Dank an Rechtsanwalt Ion Makris

Kommentare

3 Responses to “Triumph des Täterschutzes – Kölner Koma-Schläger verläßt Gericht als freier Mann”

  1. Thomas Ziegler on Mai 29th, 2008 17:28

    Wenn man sich Herrn Riehe anschaut, weiss man doch was los ist.
    man kann Ihm nur wünschen, das er oder eines
    seiner Familienmitglieder nicht Erdinc H. eimal über den Weg läuft, denn dann könnte er dieses Urteil bedauern.
    Wie war das? Wir brauchen kein härteres Jugendstrafrecht, das vorhandene muss nur umgesetzt werden?

  2. Michael on Mai 29th, 2008 18:57

    Herr Riehe ist seit Mai 1984 Richter am Amtsgericht Köln – da kennt ‚man‘ doch schon den einen oder anderen Mit-Beamten, der trotz solcher krassen Fehlurteile schützend die Hand über einen hält.

    So schnell wird Köln diesen Richter auch nicht los … aber das will Köln ja vielleicht auch gar nicht: solange Herr Schramma in Solingen Auszeichnungen entgegennimmt und weiterhin auf die “Mitbürger mit Migrationshintergrund” als Stimmenbeschaffer zählt, passt dieser Richterspruch doch ins Erscheinungsbild ‚unserer (?)‘ Stadt.

    Was würde ich darum geben, wenn es in dieser Stadt einen Richter wie Ronald B. Schill geben würde!

  3. stefan zweig on Juni 5th, 2008 12:40

    unfassbar!
    wurde richter riehe bedroht, erhielt er geld- oder was veranlasste ihn zu solchem fehlurteil??
    seit einem viertel jahrhundert ‚amtsrichter‘?
    kein wunder, aber eine karriere sieht wohl anders aus!
    solche richter sind lachnummern!
    zum ‚riehern‘ – wiehern – nein, zum kotzen!
    ich wünsche diesem ‚richter‘, er möge selber einmal opfer werden!!
    ob das urteil dann auch soooo aussähe??