Wie NRW auf die „Somalier“-Entscheidung reagiert
Juni 4, 2025 by osi
Für die Tagesschau war es gestern Hauptthema: Ein Verwaltungsgericht mit einem Grünen Richter hat in einem Einzelfall, in einem Eilverfahren, entschieden, dass drei Somaliern die Einreise nicht verwehrt werden darf. Die Lobby-Organisation „Pro Asyl“ hatte das unterstützt.
Dies ist jedoch nicht die richtungsweisende Präzedenz-Entscheidung, als die sie gestern die Tagesschau und heute manches Medium darstellen. Es gilt nach wie vor § 18 des Asylgesetzes, wonach jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreisen will, zurückgewiesen werden darf. Nordrhein-Westfalens-Skandalministerin Josefine Paul (Foto / Grüne, politisch verantwortlich für „Solingen“ und die Einrichtung einer antimuslimischen Meldestelle im Netz) fällt dazu ein, dass alle Maßnahmen auf geltenden Rechtsgrundlagen gründen müssten. Das jedoch ist der Fall.
Das sieht auch Hans-Jürgen Papier so, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Ich halte das Vorgehen der neuen Bundesregierung für rechtens. Es gehört aus meiner Sicht zum unverzichtbaren Souveränitätsrecht eines Staates, nicht jede Person einreisen zu lassen, die das Wort ‚Asyl‘ sagt.“
Gut, dass zumindest NRW-Innenminister Herbert Reul das Urteil aus Berlin so einordnet, wie es ist – als Einzelfall ohne richtungsweisende Bedeutung.
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